Unsere Therapien & Beratungen stimmen wir individuell mit
jedem einzelnen Patienten ab!
Behandlung von Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schluckstörungen
bei Kindern und Erwachsenen
01
Stimmstörungen

Mit unserer Stimme haben wir ein Instrument, das uns die Interaktion mit unseren Mitmenschen ermöglicht.
Ist die Stimme plötzlich nicht mehr so zuverlässig, klingt heiser oder ist brüchig, sind wir in unserer Teilhabe im Bereich der Kommunikation schnell eingeschränkt. Im Rahmen einer logopädischen Stimmtherapie geben wir unseren PatientInnen die passenden Werkzeuge in Form von Übungen und Beratung an die Hand, um auch in stimmbelastenden Situationen auf eine zuverlässige Stimme zurückgreifen zu können.
02
Sprechstörungen
Störungen im Bereich des Sprechens, egal ob im Rahmen der Sprachentwicklung bei Kindern oder bei Erwachsenen, beispielsweise durch Schlaganfall oder degenerative Erkrankungen wie Parkinson, schränken uns im Umgang mit unseren Mitmenschen ein. Die Verständlichkeit ist hierdurch möglicherweise so stark beeinträchtigt, dass es zu Missverständnissen kommen kann. In der logopädischen Therapie wird gemeinsam mit den PatientInnen daran gearbeitet, die Verständlichkeit zu verbessern und die Sprechstörung, je nach Pathogenese, zu überwinden oder Verschlechterungen aufzuhalten.

03
Sprachstörungen

Die Sprache kann in vielen Bereichen beeinträchtigt sein. Im Kindesalter durch eine Sprachentwicklungsstörung, welche sich durch Schwierigkeiten im Bereich der Grammatik äußert, oder aber, nach Abschluss der Sprachentwicklung, durch einen Schlaganfall, Schädelhirntrauma oder ähnliches. Hiernach kann in der Folge die Kommunikationsfähigkeit der PatientInnen durch Probleme in der Wortfindung oder des Wortabrufs, beim Lesen, beim Schreiben und im Sprachverständnis eingeschränkt sein. Unsere Aufgabe als LogopädInnen besteht darin, gezielte und auf die PatientInnen abgestimmte Übungen durchzuführen sowie die Kommunikationsfähigkeit der PatientInnen dadurch zu verbessern.
04
Schluckstörungen
Das Schlucken begleitet uns täglich, um Essen, Trinken und Speichel zu transportieren. Ist das Schlucken beeinträchtigt, kann die sichere Nahrungsaufnahme gefährdet sein, wodurch die Lebensqualität eingeschränkt wird. Nach einer ausführlichen Diagnostik kann das Risiko durch gezielte Übungen reduziert und der Umgang mit der Schluckstörung für Betroffene und Angehörige erleichtert werden. Ziel der Dysphagietherapie ist die sichere Nahrungsaufnahme ohne Aspirationsrisiko, welche die Lebensqualität erhält.

Der Weg zur Verordnung
und Kostenübernahme
Logopädische Therapie darf grundsätzlich nur auf Anordnung von Ärzten durch Ausstellung einer Verordnung erfolgen.
Gesetzlich versicherte PatientInnen
Nachdem eine Verordnung vom Arzt/der Ärztin ausgestellt wurde, melden Sie sich bei uns, um einen Termin zu vereinbaren.
Für gesetzlich versicherte PatientInnen übernimmt in der Regel die Krankenkasse die Kosten für die logopädische Behandlung vollständig.
Für erwachsene Patienten wird von der Krankenkasse eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Verordnungswertes + 10€ pro Verordnung erhoben. Wir sind gesetzlich verpflichtet, diese Zuzahlung direkt vom Patienten einzuziehen. Dieser Betrag ist keine Mehreinnahme, die Höhe der Zuzahlung wird bei der Abrechnung mit den Krankenkassen automatisch von diesen einbehalten.
Es ist möglich, eine Zuzahlungsbefreiung für ein Kalenderjahr zu bekommen, wenn eine bestimmte Belastungsgrenze erreicht wird. Diese Belastungsgrenze liegt i.d.R. bei 2% der Bruttoeinnahmen des Versicherten, bei schwerwiegender oder chronischer Krankheit liegt diese Grenze bei 1% der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
Privatversicherte PatientInnen
Logopädische bzw. sprachtherapeutische Therapie gehört i. d. R. auch zum Leistungsumfang privater Krankenversicherungsunternehmen. Allerdings ist es vom individuellen Versicherungsvertrag der PatientInnen abhängig, ob und in welcher Höhe die anfallenden Kosten für Leistungen im Bereich Logopädie übernommen werden.
Daher wird zu Beginn der Therapie ein Behandlungsvertrag zwischen Praxis und PatientInnen geschlossen, in welchem die Höhe der anfallen Kosten besprochen werden. Auf Grundlage dieses Behandlungsvertrages empfehle ich eine Absprache mit der Versicherung, um die Kostenübernahme und Höhe möglicher Eigenanteile abzuklären.
Da für Heilmittelerbringer keine Gebührenordnung, wie es sie bei Ärzten gibt, vorliegt, sind diese in der Vergütungsgestaltung frei. In der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) findet sich eine Orientierungshilfe für die Ermittlung von Privatpreisen, welche auch in unserer Praxis herangezogen wird. Die GebüTh ist an die Gebührenordnung der Ärzte angelehnt.
Im Vergleich zur Abrechnung mit gesetzlich versicherten PatientInnen, wird mit den PrivatpatientInnen direkt abgerechnet. Nach Abschluss einer Verordnung wird den PatientInnen eine Rechnung gestellt, welche von diesen beglichen wird. Im Anschluss reichen die PatientInnen diese Rechnung beim Versicherungsunternehmen ein und bekommen die Kosten (teil-)erstattet.
Die Höhe des Erstattungsanspruchs der PatientInnen gegenüber der privaten Krankenversicherungsunternehmen ist für die Höhe der Vergütung der logopädischen Behandlung ohne Belang und berührt das private Rechtsverhältnis, und dadurch auch die vereinbarte Vergütungshöhe zwischen Praxis und PrivatpatientInnen, nicht.